Durch das Entstehen der internationalen Normen bzw. Vorschriften sind in ihnen unterschiedliche Festlegungen des Sicherungs-Bemessungsstromes (Nennstrom) definiert, so z.B.
nach IEC (europäisch) bei 1,5 x IratSiche (Stundenstrom); 2,1 x IratSiche (kleinster Abschaltstrom)
nach UL (amerikanisch) bei 1,1 x IratSiche (4-Stundenstrom); 1,35 x IratSiche (kleinster Abschaltstrom)
Da der Zeit-Strom-Kennlinien-Verlauf eines Schmelzleiters durch die Materialeigenschaften festliegt, wird für die Sicherungseinsätze ein zulässiger Dauerstrom empfohlen. So gilt z.B. für GS-Sicherungen:
„IEC“ IDauer ≤ 1,0 x IratSiche und „UL“ IDauer ≤ 0,75 x IratSiche
Aus den Festlegungen „zulässiger Dauerstrom und Ein-Stunden-Strom“ ergibt sich zwischen den beiden unterschiedlichen Definitionen des Sicherungs-Nennstromes für GS-Sicherungen näherungsweise ein Faktor von 1,35.
IratSiche (IEC) x 1,35 = IratSiche (UL)
Durch diese beiden unterschiedlichen Definitionen besteht die Gefahr einer evtl. Verwechslung. So ist eine „UL“-Sicherung gleichen Nennstromes zu schwach und eine „IEC“-Sicherung mit gleichem Nennstrom anstelle einer „UL“-Sicherung zu stark. Das bedeutet im Fehlerfall ein zu spätes Ansprechen und damit eventuelle Folgeschäden wie z.B. Gerätebrand.