Das Ausschaltvermögen gibt an, welchen maximal möglichen Strom bei gegebener Spannung die Schmelzsicherung unterbrechen kann, ohne sich und/oder seine Umgebung zu gefährden. Diese Schaltleistung ist der Höchstwert des Stromes, der bei Nennspannung unter festgelegten Bedingungen zuverlässig abgeschaltet werden kann. Die Angabe ist besonders bei GS-Sicherungen wichtig, die primärseitig direkt mit der Netzspannung betrieben werden.

Die, durch den Laststrom erzeugte Erwärmung des Schmelzleiters, führt nach einer vom Material abhängigen Zeit zum Abschmelzen bzw. Verdampfen. An der Unterbrechungsstelle des Schmelzleiters entsteht ein Lichtbogen. Die Metallpartikel kondensieren an der Gehäusewand oder bei Sicherungen mit Füllmedium an diesen. Die Prüfung des Ausschaltvermögens gilt als bestanden, wenn der Sicherungseinsatz nicht mechanisch zerstört wurde, eine Verformung der Kontaktkappen, Verfärbungen auf ihnen und Risse im Isolierrohr sind zulässig. Nach der Prüfung muss der Widerstand der Schaltstrecke Riso>0,1 MOhm (Messspannung U=2xUN) betragen. Eine einfache, ungefüllte Glassicherung hat ein begrenztes Ausschaltvermögen. Wenn solche Sicherungen als Netzschutz verwendet werden, kann es sein, dass diese einem zu starken Strom unter fehlerhaften Bedingungen ausgesetzt sind. Das kann zu einer Explosion der Sicherung führen und Brandgefahr zur Folge haben. Für solche Anwendungen sind Sicherungen mit einem höheren Schaltvermögen zu verwenden, die normalerweise ein Füllmaterial beinhalten.

Unterhalb des Prüfstromes zum Ausschaltvermögen sind in Normen oder Spezifikationen weitere Werte festgelegt. Diese betragen das 5-, 10-, 50- und 250-fache des Nennstroms. Die Spannung am Prüfling nach der Abschaltung soll das 1- bis 1,05-fache der Nennspannung (unter Berücksichtigung der Netzspannungsschwankungen) betragen und 30 s lang nach dem Abschalten angelegt bleiben. Nach DIN-IEC werden zwei Nennschaltvermögen unterschieden: einmal das große Schaltvermögen mit Prüfströmen von 1500 A und das kleine Schaltvermögen mit Prüfströmen von 35 A.

Alle Angaben beziehen sich in der Regel auf AC-Spannungen/-Ströme. Das Ausschaltvermögen mit DC-Spannungen ist ein Sonderfall und i.d.R. deutlich geringer. Das festgelegte Ausschaltvermögen wird unter Testbedingungen bestimmt, die in den jeweiligen Normen (IEC 60127-2, UL248) angegeben sind. Dazu zählen u.a. der Teststrom, der Leistungsfaktor des Testschaltkreises und der Einschaltzeitpunkt bzgl. der Sinuswelle der Prüfspannung.

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