Das Schaltvermögen (oder korrekter "Ausschaltvermögen") definiert eine durch Norm oder Datenblatt spezifizierte Spannung und einen "prospektiven" Strom bei denen ein "zerstörungsfreies Abschalten der Schmelzsicherung" gewährleistet ist. 

Zerstörungsfrei bedeutet dabei, dass die Sicherung zum Schutz der Umgebung während des Abschaltens keine externen Lichtbögen erzeugt und keine Metalldämpfe an die umgebenden Schaltungselemente abgibt.

Die Kapselung bzw. das Gehäuse des Schmelzleiters darf daher nach der Prüfung keine Beschädigungen aufweisen. Die Sicherung muss als Ganzes entfernt werden können und alle Beschriftungen (Klartext oder Codierung) müssen lesbar sein, um einen ggf. vorgesehenen Austausch zu ermöglichen. (Näheres hierzu regeln Spezifikationen oder Normen z.B. die DIN IEC 60127 )

Darüber hinaus können wichtige Information für Projekte im F&E-Bereich generiert werden.

Analysen des Abschaltverhaltens (Durchlassstrom, Lichtbogenlöschung, ...) ermöglichen i.d.R. eine Beurteilung der Eignung von Gehäuse, Füllung und Schmelzleiter der Sicherung.

Obwohl sich die Schaltvermögensprüfung auf den Eignungstest einer realisierten Abstimmung von Schmelzleiter, Gehäuse (Kapselung des Schmelzleiters) und Gehäusefüllung bezieht, sind ggf. auch Aussagen durch vergleichende Testreihen der Drahtprüfung möglich. Die unterschiedlichen Eigenschaften der Schmelzleitermaterialien (Leitfähigkeit, Schmelz- und Verdampfungswärme, Plasmaeigenschaften, Ionisierungsenergie, ...) machen solche Testreihen interessant. Obwohl zum Thema „Lichtbogen“ umfangreiche Literatur existiert, sind im Bereich der Technik der Geräte-Schmelzsicherungen dazu keine Untersuchungen bekannt.

 

Die Ausführungen zeigen, dass die Themen „Ausschaltvermögen“ und „Lichtbogen“ sehr komplex sind und eine tiefer gehende Betrachtung den Rahmen sprengen würde.
Aber für weitere Informationen oder Beratung können Sie gerne die auf dieser Seite angegebenen Kontakte nutzen.

 

Quelle der Beitragsbilder: Wickmann-Archiv, Manfred Rupalla